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News zu Fahrtenbüchern

KFZ-Sachbezug - Änderungen ab 1.1.2016

29. Februar 2016

Der Sachbezug von Neufahrzeugen erhöht sich mit 1.1.2016 auf 2% der tatsächlichen Anschaffungskosten (einschließlich USt und NOVA) des KFZ, wobei dieser mit einem Höchstbetrag von € 960 pro Monat begrenzt ist.

Für besonders schadstoffarme Kraftfahrzeuge gilt weiterhin ein Sachbezugswert von 1,5%, maximal € 720,-- pro Monat.

Wird der Dienstwagen nachweislich im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 Kilometer monatlich (bzw. 6.000 Kilometer pro Jahr) für Privatfahrten (einschließlich Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte) benützt, ist ein halber Sachbezugs-wert (1%, maximal € 480,-- bzw. 0,75%, maximal € 360,--) anzusetzen.

Wird ein Firmen-KFZ nur gelegentlich oder sehr selten für Privatfahrten verwendet, kann ein Sachbezug auf Basis der privat gefahrenen Kilometer angesetzt werden – vorausgesetzt, dass sämtliche Fahrten lückenlos in einem Fahrtenbuch aufgezeichnet werden. Wenn sich nämlich aus der Multiplikation von privat gefahrenen Kilometern mal € 0,67 (bzw. € 0,50 bei nicht überschrittenem Co2-Wert) ein geringerer Wert ergibt als ¼ des vollen Sachbezugs, kann dieser geringere Wert angesetzt werden.

Elektronische Fahrtenbücher - Vorsicht Falle!

16. September 2015

Finanzämter schauen bei der Prüfung von elektronischen Fahrtenbüchern zunehmend genauer hin. Wie die jüngsten Urteile, bei denen auch elektronische Fahrtenbücher als nicht ordnungsgemäß abgelehnt wurden, zeigen, ist es nicht egal für welches Produkt Sie sich entscheiden.

Finanzämter schauen bei der Prüfung von elektronischen Fahrtenbüchern zunehmend genauer hin. Wie die jüngsten Urteile, bei denen auch elektronische Fahrtenbücher als nicht ordnungsgemäß abgelehnt wurden, zeigen, ist es nicht egal für welches Produkt Sie sich entscheiden.

Sind denn Billigprodukte wirklich günstig, wenn es zu einer Ablehnung und in der Folge zu Steuernachforderung von mehreren tausend Euro kommt? Nur die Behauptung des Herstellers alleine bietet hier keine Sicherheit gegenüber dem Finanzamt. Bedenken Sie, dass die Beweislast gegenüber dem Finanzamt dafür, dass das verwendete elektronische Fahrtenbuch auch ordnungsgemäß ist, immer beim Steuerpflichtigen liegt.

Es lohnt sich also, in teurere Fahrtenbücher zu investieren, die allen Anforderungen des Finanzamtes entsprechen. So wird das System TravelControl als eines der wenigen Systeme vom TÜV als steuerliches Fahrtenbuch regelmäßig zertifiziert.